Beispiel:
Bei Investitionskosten von 4.000 € sparen Sie 600 €!
Förderfähige Investitionskosten zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20 % bezuschusst, für weitere Kosten zwischen 1.000 Euro und 15.000 Euro wird ein Zuschuss von 10 % gewährt
Private Eigentümer und Mieter können seit Ende 2015 bei der KfW-Bankengruppe eine eigenständige Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen beantragen. Mit dem KfW-Zuschussprogramm „Einbruchschutz – Investitionszuschuss (455-E)“ unterstützt der Staat somit u.a. den Einbau von Alarmanlagen.
Aktueller Stand:
Die Förderung wurde momentan eingestellt. Es können keine Förderanträge mehr gestellt werden. Wir informieren sie umgehend sobald wieder Investitionszuschüsse freigegeben werden.