0221 970 40 80

KFW Förderung von Alarmanlagen und Videoüberwachung

Fachgerecht geplant.
Viel Geld gespart.

Private Eigentümer und Mieter können seit Ende 2015 bei der KfW-Bankengruppe eine eigenständige Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen beantragen. Mit dem KfW-Zuschussprogramm „Einbruchschutz – Investitionszuschuss (455-E)“ unterstützt der Staat somit u.a. den Einbau von Alarmanlagen.

Aktueller Stand: 

Die Förderung  wurde momentan eingestellt. Es können keine Förderanträge mehr gestellt werden.  Wir informieren sie umgehend sobald wieder Investitionszuschüsse freigegeben werden.





 

kfw-foerderung

Beispiel:

Bei Investitionskosten von 4.000 € sparen Sie 600 €! 

Förderfähige Investitionskosten zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20 % bezuschusst, für weitere Kosten zwischen 1.000 Euro und 15.000 Euro wird ein Zuschuss von 10 % gewährt

Welche Förderprogramme gibt es?

KfW-Zuschussprogramm „Einbruchschutz – Investitionszuschuss (455-E)“ – förderfähige Maßnahmen:
 
Einbau von Einbruch- und Gefahrenmeldeanlagen nach DIN EN 50131 und DIN VDE 0833, Teile 1 und 3 jeweils Grad 2 oder besser, die ausschließlich zertifizierte Melder nach DIN EN 50131-2-x ab Grad 2 aufweisen
 
Einbau von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion nach DIN VDE V 0826-1 ohne Abweichung. Bei der Scharf- und Unscharfschaltung muss die Zwangsläufigkeit nach DIN VDE V 0826-1 eingehalten werden.
 
Hinweis: Infraschall- bzw. Luftdruck-, Luftvolumensysteme oder Raumresonanzfrequenzgeräte sind nicht förderfähig.
 
Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fach­unternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen!

 

kfw-foerderprogramme

Welche Zuschüsse gibt es?

Bei Maßnahmen  für Alarmanlagen werden förderfähige Investitionskosten von mindestens 500 Euro bis maximal 15.000 Euro pro Antrag bezuschusst. Hierbei gilt eine Staffelung: Förderfähige Investitionskosten zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20 % bezuschusst, für weitere Kosten zwischen 1.000 Euro und 15.000 Euro wird ein Zuschuss von 10 % gewährt. Die Staffelung gilt pro Antragsteller und Gebäude.
 
Somit werden je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse zwischen min. 100 Euro und max. 1.600 Euro ausgezahlt.
 
Sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen sind förderfähig.
 
Bitte beachten Sie auch die Kombinationsmöglichkeiten mit dem Programm Barrierereduzierung auf der Seite der KfW.
 
WICHTIG: Die Zuschüsse sind nicht für das ganze Jahr garantiert. Sollten die geplanten Gelder des Staates im Laufe des Jahres ausgeschüttet sein, ist es möglich, dass da Programm ruht. Planen Sie Ihre Maßnahmen so früh wie möglich im Jahr um eine Zuteilung sicherzustellen.
 
.
kfw-zuschuss

Wie erstelle ich den Antrag?

Den Zuschuss beantragen private Eigentümer/Mieter direkt im KfW-Zuschussportal.
 
Wichtiger Hinweis: Der Antrag auf Förderung muss bei der KfW eingehen, bevor mit den Maßnahmen begonnen wird. Bereits begonnene oder schon abgeschlossene Maßnahmen können nicht gefördert werden.
 
Beim KfW-Zuschussportal handelt es sich um ein Online-Portal, in dem Zuschüsse für KfW-Produkte online beantragt werden können. Sämtliche Unterlagen des Antragstellers sowie Dokumente der KfW werden hier zur Verfügung gestellt. Zur Nutzung des Portals ist eine kurze Registrierung notwendig. Erläuterungen zur Nutzung gibt es auf der KfW-Homepage.
 
Wird der Antrag bestätigt finden Sie das Bestätigungsschreiben im KfW Zuschussportal. Wir empfehlen diese Zusage abzuwarten bevor mit den Maßnahmen begonnen wird. Wichtig: Die Zusage ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Der Zuschuss kann von der KfW nur ausgezahlt werden, wenn das Vorhaben bis zu diesem Datum abgeschlossen ist und die Auszahlung im KfW-Zuschussportal beantragt wurde.
 
Die KfW Bank empfiehlt:  Planen Sie bei den Angaben zu den notwendigen Kosten immer eine Reserve von 20% auf den Angebotspreis mit ein. Eine nachträgliche Änderung des Antrags bei einer Kostenerhöhung ist nicht möglich! 
 
Planen Sie weitere Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt für das gleiche Gebäude gilt eine Sperrfrist von 12 Monaten. Erst danach kann ein neuer Antrag gestellt werden.
 
kfw-antrag

Jetzt Angebot anfordern:

0221 – 970 40 80 oder service@utronic.de