Beispiel:
Bei Investitionskosten von 4.000 € sparen Sie 600 €!
Förderfähige Investitionskosten zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20 % bezuschusst, für weitere Kosten zwischen 1.000 Euro und 15.000 Euro wird ein Zuschuss von 10 % gewährt
Private Eigentümer und Mieter können seit Ende 2015 bei der KfW-Bankengruppe eine eigenständige Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen beantragen. Mit dem KfW-Zuschussprogramm „Einbruchschutz – Investitionszuschuss (455-E)“ unterstützt der Staat somit u.a. den Einbau von Alarmanlagen.
Aktueller Stand seit Februar 2022:
Seit dem 16.02.2022 können wieder Anträge in dem Förderprogramm „Einbruchschutz – Investititionszuschuss (455-E)“ gestellt werden. Die Förderung war aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung nach der Bundestagswahl zunächst ausgesetzt worden. Nach Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2022 stehen die Bundesmittel für die Einbruchschutzförderung im KfW-Zuschussprogramm 455-E jetzt wieder zur Verfügung.